Druckvorlage für Stempel in Deinem Design

Du willst einen eigenen Stempel haben? Mit der Druckvorlage kannst Du Dein eigenes Design, z.B. Dein Logo und Deine Schriften, auf einen Stempel bringen – ganz ohne Design-Kenntnisse. Nutze die Druckvorlage, um selber eine Druckerei zu beauftragen, oder lass’ den Druck durch mich beauftragen und profitiere von meinen günstigen Konditionen.

29,00 

Ein eigener Stempel gehört (fast) zur Grundausstattung in der Selbständigkeit. Er ist vielseitig einsetzbar und gibt Deinem Business ein professionelles Erscheinungsbild. Du erhältst eine Druckvorlage im PDF-Format,

  • die nach Deinen individuellen Vorgaben gestaltet ist – es sind keine Design-Kenntnisse notwendig,
  • die Du bei jeder Druckerei zum Herstellen von Stempeln nutzen kannst oder
  • die ich nutze, um für Dich einen Stempel anfertigen zu lassen. Du profitierst von meinen günstigen Konditionen (Rechnung als durchaufender Posten).

So funktioniert's

  1. Entscheide, ob Du selbst eine Druckerei beauftragst oder das durch mich machen lässt (Rechnung als durchaufender Posten)
  2. Sende mir zu:
    -ein druckfähiges Logo,
    -Deine Schriften, falls Du Text aufbringen willst und
    -eine kurze Beschreibung, wie der Stempel gestaltet sein soll
  3. nach 2 bis 4 Werktagen erhältst Du einen Entwurf
  4. teile mir eventuelle Änderungen mit
  5. gib den Entwurf zum Druck frei

Wichtige Informationen

Im Preis enthalten ist eine Änderung des Entwurfs. Jede weitere Änderung berechne ich zusätzlich (Berechnung nach tatsächlichem Aufwand, 80,- €/Std.).

Du hast kein druckfähiges Logo? Kein Problem. Ich bereite Dein vorhandenes Logo für den Druck auf (Berechnung nach tatsächlichem Aufwand, 80,- €/Std.).

Dein Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, sofern ich mit Deiner ausdrücklicher Zustimmung mit der Erfüllung des Vertrages beginne und Du mir Deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass Du durch Deine Zustimmung zum Beginn der Ausführung des Vertrags Dein Widerrufsrecht in Bezug auf die digitalen Inhalte verlierst.

Das Widerrufsrecht digitaler Produkte erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB. „Digitale Inhalte“ sind „Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden“ (§ 312f Abs. 3 BGB). Bei diesen Inhalten ist es nur sehr schwer nachzuverfolgen, ob die Daten nach dem Widerruf des Kaufvertrages dennoch benutzt werden. Daher wird dem Händler in diesem Fall ein besonderer Schutz gewährt, der mir ermöglicht, das Widerrufsrecht erlöschen zu lassen.

Das gilt nicht, wenn es zu einem technischen Fehler meinerseits kommt. In diesem Fall werde ich den Fehler beheben und Dir eine neue Datei als Ersatz kostenfrei zur Verfügung stellen.